• Home
  • Aktuelle Themen
    • Covid 19
    • Lehrplan 21
    • Kompetenzzentren
    • Kaufleute 2022
    • Allgemeinbildung 2030
    • Zuercher Fachgruppe BM
    • Vernehmlassungen
  • Twitter
  • DV
  • Vollversammlung
  • Dienstleistungen
    • Abkürzungsverzeichnis
    • LKB und Konvente
    • Stundenkonto
  • Schulsynode
  • Termine
  • Weiterbildung
    • IWB Intensivweiterbildung
    • Weiterbildungsangebote
  • Organisation
    • Vorstand
    • LKB Delegierte
    • LKB Reglement
    • LKB Schulen
  • Kontakt
  • Links
    • Mittelschul- und Berufsbildungsamt
    • Verbände und Gewerkschaften
    • Berufsbildung
    • Schulblatt
  • Bildergalerie
  • Archiv
    • LKB Vollversammlung 2020
    • LKB DV Herbst 2020
    • LKB DV Fruehjahr 2020
    • LKB Vollversammlung 2019
    • LKB DV Herbst 2019
    • LKB DV Fruehjahr 2019
    • LKB Vollversammlung 2018
    • DV Herbst 2018
    • DV Fruehjahr 2018
    • LKB VV 2017 Rückblick
    • LKB Vollversammlung 2017
    • DV Herbst 2017
    • DV Frühjahr 2017
    • BVK
    • Zürcher Manifest für die Bildung
 

Intensivweiterbildung

Angebot: Intensivweiterbildung (IWB) für Berufsschullehrpersonen

Allgemeine Ziele:

Auszeit, Regeneration, Reflexion, Kompetenzerweiterung, Freude und Gesundheit

Rechtliche Grundlage:

Das verbriefte Recht und die Pflicht zu einer einmaligen Auszeit - der sogenannten Intensivweiterbildung(IWB) - ist in der MBVVO §20 festgeschrieben: „Jede unbefristet angestellte Lehrperson ist grundsätzlich verpflichtet, zwischen dem vollendeten 12. und 20. Dienstjahr seit Beginn der unbefristeten Anstellung einen bezahlten fachbezogenen Weiterbildungsurlaub von in der Regel 10 Schulwochen zu absolvieren. Basis für die Berechnung des Lohnes ist der durchschnittliche Beschäftigungsgrad der letzten fünf Jahre. Das Mittel- und Berufsbildungsamt bewilligt den Weiterbildungsurlaub gestützt auf ein ausführliches Programm. Die Schulleitung bestimmt den Zeitpunkt.“

Zwei Möglichkeiten:

In der einen Variante bietet die PHZH ein Gesamtkonzept an, das die IWB vorbereitet und begleitet. In der Gruppe werden Standortbestimmungen durchgeführt und Reflexionen in Gang gesetzt. Die PHZH hilft bei der Planung des Projekts und stellt den Antrag zur Bewilligung an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
In der anderen Variante gestaltet die Lehrperson zusammen mit ihrer Schulleitung (BFS) die IWB individuell. Die Schulleitung stellt den Antrag zur Bewilligung an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

Weitere Informationen:

  iwb pict

Weitere Links und Unterlagen:

Informationen über IWB ab 2020 und inetnsiv Weiterbildung (PHZH) ->

Weitere Unterlagen und Anmeldeformulare:

Dateiname
An Adobe Acrobat file 02_iwb_2021.pdf
An Adobe Acrobat file 03_anmeldung_2021_lwb_phzh.pdf
An Adobe Acrobat file 04_formales_vorgehen_anmeldung_iwb.pdf
An Adobe Acrobat file 05_agb-weiterbildung-berufsfachschulen.pdf
An Adobe Acrobat file 06_rechtliche-grundlagen_iwb.pdf

Lehrpersonen Konferenz Berufsfachschulen Kanton Zürich | WebChuchi Webdesign